Waldorf-Pädagogik

Grundlegende Ideen der Waldorf-Pädagogik gehen auf den Naturwissenschaftler und Philosophen Rudolf Steiner zurück. Eine Verteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen gab es an der Waldorfschule nicht. Die Kinder wurden (und werden an allen Waldorfschulen bis heute) einheitlich unterrichtet. Rudolf Steiners Anthroposophie ist unter anderem eine Kritik an der Wissenschaftspraxis und ihrer Aufsplitterung in unterschiedliche Fachdisziplinen, die sich alle einzeln für sich einbilden würden, mit ihrer Forschung das menschliche Wesen ergründen zu können.6 Er setzt dem den Weg einer übersinnlichen Erkenntnis entgegen, der durch Vorstellungen von Karma und Reinkarnation charakterisiert wird. Dabei versteht sich die Waldorfpädagogik als eine Pädagogik, die sich nicht an staatlichen Rahmenrichtlinien für den Unterricht oder an schulischen Anforderungen seitens der Wirtschaft orientiert, sondern einzig an den Gesetzen der kindlichen Entwicklung. Nach Steiner bedingen sich körperliche und geistige Entwicklung. Die körperliche Tätigkeit wird in den unteren Klassenstufen betont, mit zunehmendem Lebensalter werden geistige Tätigkeiten zum Schwerpunkt. Waldorfschüler werden in der Regel über acht Jahre hindurch von einem festen Lehrer begleitet, der sie durch den Hauptunterricht führt. Er könne die Schüler so in ihrer Individualität besonders gut kennen- und beurteilen lernen. Zur Einschätzung der Schüler dient dem Lehrer u.a. die von Steiner aufgegriffene Lehre der Temperamente, die zwischen Choleriker, Melancholiker, Phlegmatiker und Sanguiniker unterscheidet.

Eine wesentliche pädagogische Innovation der Waldorfschulenstellte der systematische Einsatz der von den Landerziehungsheimen entwickelten Methode des Epochenunterrichts dar, die inzwischen viele Nachahmer und somit weite Verbreitung gefunden hat. Kerngedanke ist, dass sich die Schüler über einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Teil jedes Schultages einem Ober-Thema widmen, dem von verschiedenen Fächern Beiträge zugeordnet sind. Fachgrenzen zerfließen, isolierter Fachunterricht wird ersetzt durch themengebundene Arbeit, bei der verschiedene Fachdisziplinen ihre Perspektiven und Fragestellungen einbringen. Die Schüler erstellen dabei ein Epochenheft, in dem sie das Thema aus ihrer eigenen Sichtweise dokumentieren.

Der künstlerische Zugang als zentrales Element in der Waldorfpädagogik fördert entscheidend die Kreativität und die Kultivierung der Phantasie. Entsprechend wichtig ist der künstlerisch-handwerkliche Unterricht, der die Schüler durch die gesamte Schulzeit begleitet. Mit zunehmender Nähe zum Abschlussjahr steigt der Anteil von fachwissenschaftlich orientiertem Unterricht.

Die Waldorfschule schließt mit dem Besuch des 12. Schuljahres ab. Aufgrund der Kompromisse, die aber auch eine Bildungseinrichtung wie die Waldorfschule mit ihrer Stellung im Berechtigungssystem eingehen muss, können an Waldorfschulen alle gängigen Schulabschlüsse erworben werden, das Abitur nach einem zusätzlichen 13. Schuljahr. Allerdings können Waldorfschüler mittlere Abschlüsse gegebenenfalls erst später als an Regelschulen erwerben, was von einer betroffenen Waldorfschule damit begründet wird, dass „unabhängig vom angestrebten staatlichen Schulabschluss eine 12-jährige Schulzeit für die Erreichung der pädagogischen Ziele einer Waldorfschule unverzichtbar ist“.

Die Waldorf-Pädagogik verzichtet weitgehend auf Noten und setzt stattdessen auf individuelle schriftliche Zeugnisse. Sitzenbleiben als pädagogisches Prinzip ist folglich ausgeschlossen, in einigen Waldorfschulen können Schüler auf Wunsch der Eltern und Lehrer zurückgestuft werden. Die Waldorf-Pädagogik ist mittlerweile in den unterschiedlichsten Kulturen verbreitet. Aktuell gibt es bereits deutlich mehr als 900 Waldorfschulen weltweit, davon fast 200 in Deutschland – Tendenz steigend. Hinzu kommen weltweit etwa 1.500 Kindergärten.10 Jede Waldorfeinrichtung arbeitet eigenständig, entsprechend sind lokale und regionale Verschiedenheiten der Regelfall. Durch die enge regionale, nationale und internationale Organisation in Verbänden ist die inhaltliche Gemeinsamkeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen zumeist jedoch hoch.

Rudolf Steiner und die Waldorfpädagogik standen und stehen in der öffentlichen Diskussion. Für viele Deutsche ist sie der Inbegriff der „Kuschelpädagogik“, besonders häufig für diejenigen, die noch nie eine Waldorfschule von innen gesehen haben. Dies lohnt sich, denn insbesondere hinsichtlich der handwerklichen und der künstlerischen Förderung sehen wir die Waldorfpädagogik als Vorreiter.

Reformpädagogik

Visionen einer anderen Schule – Keine Utopie mehr, sondern bereits Realität

Fester Bestandteil einer jeden LandesSchülerKonferenz ist die Diskussionsrunde  über alternative Lern- und Lehrkonzepte. Damit ihr auch zwischen den LSKen Visionäre bleibt gibt es hier einen kleinen Überblick der reformpädagogischen Ansätze.

Wir wollenin der nächsten Zeit, hier noch mehr Infos zu Schulevisionen geben und demnächst ein Seminar zum Thema Reformpädagogik veranstalten.  Wenn du teilnehmen und/oder mithelfen  und -gestalten willst melde dich !

Eine Schülermeinung über die Schülerdatei

Eine Schülermeinung

Am 22. September 2007 versammelte sich in Berlin ein bunter Volkspöbel verschiedenster Spektren auf dem Pariser Platz. Ob Linksextremisten, arbeitslose Hippi-Opas oder neoliberale FDP-Kiddies reicher Eltern; sie alle haben sich versammelt um auf der Bürgerrechtsdemo „Freiheit statt Angst“ den Grabesmarsch des Deutschen Rechtsstaat zu vollziehen. Ein Widerstand aus immerhin 15.000 Menschen entstand. Anscheinend sind die erzeugten Ängste doch noch nicht in sämtlichen Bevölkerungsteilen verwurzelt. Dumm eigentlich. Wie soll man so perspektivisch präventive Erschießung durchsetzen? Oder flächendeckend Überwachungskameras installieren? Oder Terrorismus-definitionen auf Regierungskritiker ausweiten?
Die BRD, als progressiver Staat, setzt natürlich auch in Sachen Repression voll auf die „Generation Zukunft“. Die neue Lieblingsidee der Kultusministerkonferenz ist allerdings die Schülerdatenbank. Das Konzept ist simpel und gleicht dem der Vorratsdatenspeicherung: es werden Daten ohne Grund(gesetz) gesammelt. Im Fall der Schülerdatenbank handelt es sich um Daten über soziale und nationale Herkunft, über Wohn- und Schulortwechsel, die Umgangssprache in der Familie und den Bildungserfolg. Diese werde dem Schüler mit einer Identifikationsnummer zugeordnet. Dies verstößt freilich gegen das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“. Angesichts dessen, was auf sicherheitspolitischer Ebene durchgesetzt wird, ist es nur verständlich, dass dies den Herrschenden relativ wenig bedeutet. Dieses, aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde abgeleitete, Recht ist leider nicht mehr Wert als das Wahlversprechen einer Volkspartei. Dass dem Missbrauch dieser Daten, „auch ideologisch motivierter Missbrauch, Tür und Tor geöffnet ist“ „(Josef Kraus, Präsident des Lehrerverbandes) vermag ebenso Wenigen ernsthaft Sorgen zu machen.
Stellt sich nun die Frage: „Warum das ganze?“ Der Grund dafür erscheint etwas lächerlich. Dieses „nationale Bildungsregister“ sei notwendig für „die  Koordinierung politischer und planerischer Maßnahmen“. Man wolle also auf diesem Wege das, zugegebenermaßen völlig marode, Schulsystem verbessern – eine noble Geste. Fragwürdig, aber nobel.
Auch die Idee in Schulen Überwachungskameras anzubringen ist nicht neu, erlebt aber in der deutschen Angststimmung ein ungeahntes Revival. Man wolle Konflikten, Straf- und Gewalttaten vorbeugen. Es sei auf die Überwachungs-Diskussion im großen Maßstab hingewiesen. Ursache-Wirkung ist hier allerdings in noch gewaltigerem Ausmaß verdreht. Es wird nicht überlegt warum Schüler gewalttätig werden, die in der Hauptschule auf die Arbeit(slosigkeit) vorbereitet
werden. Vielmehr wird unbedarft reagiert, werden die Auswüchse von Problemen bekämpft und die Schüler zum Feind erklärt. Vor allem Hauptschulen verkommen so zu besseren Strafvollzugsanstalten.
Das ganze kostet ja überdies einen Haufen Geld, der sicherlich besser in Lehrmitteln angelegt wäre. Verbunden mit einer fundamentalen Umstrukturierung und Neubewertung des Schulsystems wären bildungs- sowie sicherheitspolitische Probleme sicher lösbar. Denn eine Kamera kann mir reichlich wenig von Biochemie oder Stochastik erzählen. Nicht mal der Informatikunterricht wird einen angemessenen Nutzen aus einer derartigen Aufrüstung ziehen können.
Doch lernen wir fürs Leben und somit auch für das Leben unter Repression. Der Schüler lernt zukünftig nicht nur das Jonglieren mit Zahlen sondern auch den Zustand ständiger Überwachung und Kontrolle. Die Hemmschwelle verfassungsfeindliche Reformen hinzunehmen wird folglich rapide sinken, wenn man doch in der Schule schon so gute Erfahrungen mit Repression gemacht hat. Die Generation, die bunt gemischt gegen den Sicherheitswahn demonstriert, wird älter und es folgt die Generation einer grauen Masse, die unter Kameras aufwuchs und sich als Identifikationsnummer sieht.

Schülerdatei

Was ist und bringt die neue Schüler-Datenbank?

 

Der Plan

Deutsche Kultus- und BildungspolitikerInnen planen bis spätestens 2008 eine Gesetzesänderung, die die Erstellung einer bundesweiten Schülerdatei ermöglicht, in der umfangreiche, personenbezogene Informationen über jeden Schüler in Deutschland erfasst werden sollen. Dabei soll jedem Schüler eine Identifikationsnummer (Schüler-ID) zugeordnet werden, die ihn seine ganze Schulkarriere von Einschulung bis Eintritt in sein Berufsleben begleitet. Geplant sind zwei parallele Dateien; in der einen werden die gesamten persönlichen Daten gespeichert, die andere soll nur mit anonymisierten Pseudonymem gefüllt werden.
Dies alles verbirgt sich hinter dem bisher wenig kritisiertem Ausdruck „Umstellung der Schulstatistik auf Individualdaten mit bundeseinheitlichem Kerndatensatz“.

Der Inhalt

Genaue Angaben zur Schule und zum besuchten Unterricht sowie zu den zuvor besuchten Einrichtungen, zu Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Ersteinschulung, Staatsangehörigkeit, nichtdeutsche Verkehrssprache, Art der Wiederholungen, Schwerpunkte der Unterrichtseinheiten (Fremdsprachen, Förderschwerpunkt, Ganztagsbetreuung, Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Stellung im Beruf und Wohnort) und verschiedene Daten zu den Eltern, beispielsweise über deren Berufskarriere und Einkommen.

Das Ziel

Genutzt werden soll die Datei um länderübergreifend Informationen über den Schüler auszutauschen, individuelle Entwicklungsprofile zu erstellen und diese Angaben statistisch für Planungszwecke aufzubereiten, aber auch, diese im Verwaltungsvollzug zu verwenden.
Kommentar
Das Problem
Die Schülerdatei bedeutet für uns informationelle Fremdbestimmung:
Die Daten werden offiziell und zwangsweise erhoben und – ohne Mitbestimmungs-möglichkeit der Betroffenen – ausgetauscht. Dieses Konzept steht im Widerspruch zum Datenschutzgrundsatz der „informationellen Selbstbestimmung“: Jeder Mensch in unserer freiheitlichen Demokratie bestimmt grundsätzlich (laut Grundgesetz!) selbst, wer was wann bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Selbstbestimmung ist gerade in der Schulzeit, in der sich unsere Persönlichkeit noch in einem starken Entwicklungsprozess befindet, ein zentraler Aspekt von Sozialisation und Selbstfindung.
Datenschutzaspekte haben bis heute in der Planung keine nennenswerte Rolle gespielt.

Die erstellten individuellen Entwicklungsprofile sind während und nach der Schulzeit existenziell für uns bestimmend: Welche Schule darf oder muss ich besuchen? Welche Chancen erhalte ich, welche Förderungen? Welche beruflichen Möglichkeiten werden mir eröffnet oder verbaut? Werde ich abgestempelt als Versager und Problemmensch?

Die Verwendung statistischer Informationen im Bereich des Verwaltungsvollzugs ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts illegal.
Der Bildungsverwaltung ist dies egal:
Es werden Pläne entwickelt, in denen alle die Schuldaten nicht nur anonymisiert für Planungszwecke, sondern in individueller Form für den Verwaltungsvollzug zu nutzen. Es ist sogar von einem zentralen Zugriff staatlicher Stellen, welche dies im Einzelnen sein soll, wird erst im Nachinhein geklärt werden, die Rede. Zu den Zwecken der Datennutzung im Verwaltungsbereich gibt es keine Stellungnahme.
Es ist unklar, welche Stellen auf Landesebene die Daten erheben und welche Landesdaten zusammenführen und abgleichen sollen. Neben den Statistikämtern sollen auch die jeweiligen Landeskultus- bzw. -bildungsministerien auf die Daten zugreifen und diese für ihre Zwecke nutzen können.
Gegen eine bessere Datenbasis für die Bildungsplanung ist aus Datenschutzsicht grundsätzlich nichts einzuwenden. Es muss aber gewährleistet werden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt bleibt. Dies ist über die vorhandenen und geplanten Regelungen bisher nicht sichergestellt.
Wenn eine Übertragung der Länderstatistiken auf Bundesebene erfolgt, müssen bundesgesetzliche Vorgaben für Datenzugriffsmöglichkeiten her! Wir fordern ein transparentes und strukturiertes Verfahren!
Gegen jegliche Massenüberwachung und individuelle Datenspeicherung!
Für die Sicherung der informationellen Selbstbestimmung!